Zampern Grano Kita

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Nach zwei Jahren Zwangspause konnten die Mädchen und Jungen des Kinderhauses „Dreikäsehoch“ Grano endlich wieder auf Zampertour gehen. Nachdem die Hortkinder bereits in den Ferien ihre Runde durch Grano drehten, machten sich am Faschingsdienstag die Jüngeren auf, um auf den Höfen des Ortes zu zampern. Die Dorfbewohner freuten sich über den bunt kostümierten Besuch, der nach der langen Zeit der Abstinenz wieder viel Freude bereitete. Eine lange Tradition wurde in Grano damit weitergeführt. 

Interessenten für das Amt eines Schöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Schenkendöbern insgesamt 3 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Cottbus und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

bis zum 24.03.2023 bei der Gemeinde Schenkendöbern  Tel.: 03561 556222/ E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.schenkendoebern.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Bewerbungvordruck Erwachsenenschöffen

Die Gemeinde Schenkendöbern sucht Schiedspersonen

Die Gemeinde Schenkendöbern sucht Schiedspersonen

Zur neuen Amtsperiode ist die Neu- bzw. Wiederbesetzung der Schiedspersonen der Schiedsstelle der Gemeinde Schenkendöbern erforderlich.

Gesucht werden Bürger, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessieren und in der Schiedsstelle mitarbeiten möchten. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über 25 Jahre alt sein, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, das Wahlrecht besitzen und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten als Schiedsperson geeignet sein. Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Schenkendöbern, Sekretariat des Bürgermeisters, Frau Halbing, Gemeindeallee 45 in Schenkendöbern, schriftlich oder telefonisch unter Tel.: 03561 556222. Die Gemeinde Schenkendöbern hat eine Schiedsstelle eingerichtet, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Gemeindevertretung gewählt. Sie untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts und vermittelt zügig wie unbürokratisch in Schlichtungsverfahren.

Bauleitplanungen aktuell

Plangeber

Gemeinde Schenkendöbern

Planziel und Plantitel

Bebauungsplan Nr. 29 - Windpark Lübbinchen

Planstand: Vorentwurf November 2022

Amtliche Bekanntmachung: Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 29 – Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 29 – „Windpark Lübbinchen“

Dateien zur Bauleitplanung

Gutachten/Fachbeiträge


 Plangeber

Gemeinde Schenkendöbern

Planziel und Plantitel

Flächennutzungsplan, 9. Änderung - Bereich Lübbinchen Energiepark

Planstand: Vorentwurf November 2022

Amtliche Bekanntmachung: Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Schenkendöbern – (Bereich Energiepark Lübbinchen)

Dateien zur Bauleitplanung



Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

Terminvergabe Einwohnermeldeamt

Die Gemeinde Schenkendöbern informiert:

Termine für Meldeangelegenheiten

Für eine noch bürgerfreundlichere Abwicklung von Meldeangelegenheiten bittet das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schenkendöbern künftig um vorherige Terminvereinbarung. Unter der Rufnummer

03561 556213 oder 03561 556218

können Sie Ihren persönlichen Termin buchen.

Besuche ohne Termin sind auch weiterhin möglich, können aber längere Wartezeiten erfordern.

 

Gemeinde Schenkendöbern

Der Bürgermeister

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