Aufforderung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss der Gemeinde Schenkendöbern für die Kommunalwahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss der Gemeinde Schenkendöbern für die Kommunalwahlen 2024 im Land Brandenburg

Hiermit fordere ich entsprechend §§ 14 und 16 des Brandenburgischen Kommunalwahl-gesetzes und § 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung die in der Gemeinde Schenkendöbern vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, mir bis zum 15. Dezember 2023 wahlberechtigte Personen als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine ehrenamtliche Mitwirkung nach § 92 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes.

Auf die im § 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes geregelten Hinderungs- und Ablehnungsgründe wird hingewiesen.

Die Vorschläge sind schriftlich an folgende Anschrift zu richten:

Gemeinde Schenkendöbern Wahlleiterin
Frau Monika Otto
Gemeindeallee 45
03172 Schenkendöbern

gez. Monika Otto
Wahlleiterin