Gemeinde Schenkendöbern
Die Wahlleiterin
Bekanntmachung
zur Landratswahl am 08.03.2026
In Vorbereitung der Landratswahl am 08.03.2026 haben wir für den
29.12.2025 - spätester Zeitpunkt für den Antrag behinderter wahlberechtigter Personen,
eine Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einer oder einem
Beauftragten der Wahlbehörde zu ersetzen (§ 28 a Abs. 5 BbgKWahlG und
32 Abs. 4 Nr. 5 BbgKWahlV)
und für den
31.12.2025 - spätester Zeitpunkt für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift bei der
Wahlbehörde
eine Rufbereitschaft bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer
03561 5562 18
eingerichtet.
gez. Otto
Wahlleiterin

