Pinnow. Es ist schon eine lange Tradition, dass Wirtin Doreen Noack Hobby- und meist heimischen Künstlern die Möglichkeit gibt, ihre Werke in der
„Karpfenschänke“ am Pinnower See auszustellen. Aktuell sind Bilder unter dem Motto „Winterimpressionen“ der Hobbykünstlerin Sabine Tietz zu sehen.
Die 73-Jährige, die sich in ihrer Freizeit gern sportlich mit Radfahren und Wandern betätigt, hat vor etwa 20 Jahren auch die Malrerei für sich entdeckt. Das Mischen von Farben, Lasieren und die „Nass in Nass“-Technik sind zu ihrem Hobby geworden. Die Zartheit und Leichtigkeit der Aquarellfarben faszinieren sie und wirken intensiv beruhigend.
In unterschiedlichen Kursen bildet sie sich stets weiter, um den Blick fürs Wesentliche, aber auch Licht und Schatten besser einordnen zu können.
Von der Vielfalt ihrer Arbeiten kann man sich ab sofort in der „Karpfenschänke“ am Pinnower See überzeugen.
Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert!
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe akzeptiert.
Gedruckte biometrische Passbilder dürfen nur noch bis 30. April 2025 verwendet werden.
Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder als ergänzende Serviceleistung direkt im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,- € pro Dokument erstellt werden. Für Kinder unter 1 Jahr wird weiterhin der Besuch direkt beim Fotografen empfohlen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir darum, Dokumente frühzeitig zu beantragen und dazu einen Termin zu vereinbaren.
Lichtbild durch lizensierte Fotografen oder Dienstleister:
Digitale Lichtbilder können alternativ auch bei einem zertifizierten Fotografen oder externen Dienstleister angefertigt und für die Weiterverarbeitung sicher verschlüsselt zur Verfügung gestellt werden.
Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie unter folgendem Link:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/#uig-store-map__map
Nähere Informationen unter:
Verfügung zur Einziehung von Straßen in der
Gemeinde Schenkendöbern
Einziehung
Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkendöbern sowie dem Bebauungsplan Nr. 32 "Albertinenaue - Gemarkung Groß Gastrose, Flur 3 - Flurstücke 9 & 10" mit integriertem Vorhaben- & Erschließungsplan nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO

