Informationen zu Corona-bedingten Regelungen in Polen

 

Informationen zu Corona-bedingten Regelungen in Polen

Die Testpflicht für Personen, die über die EU-Innengrenzen nach Polen einreisen, endet nicht am 25.06.2021 sondern wurde nochmals bis zum 31. August 2021 verlängert.

Neu ist, dass geimpfte Personen von der Testpflicht erst dann befreit sind, wenn seit der letzten Impfung 14 Tage vergangen sind.

Andere Personen (Genesene und Personen, die die Grenze aus beruflichen oder dienstlichen Gründen überschreiten) sind nach wie vor von der Testpflicht ausgenommen.

Rechtsgrundlage: Verordnung vom 11. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit der Epidemie (GBl. 2021, Pos. 1054)

 

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